Kolpingfamilie Gengenbach verantwortlich leben, solidarisch handeln
 

Mitglied werden

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns darüber, wenn Sie bei uns die Einzel- oder die Familien-Mitgliedschaft beantragen. Einfach den Antrag sowie die SEPA-Lastschrift ausdrucken, ausfüllen und an uns weiter geben. Auf dieser Seite des Kolpingwerks finden Sie auch weitere Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.

Einige Vorteile hat eine solche Mitgliedschaft auch, z.B.:

  • Kostenlose Zusendung des Kolpingmagazins
  • Kostenfreie Unfallversicherung bei Kolping-Veranstaltungen
  • Rabatte auf den Übernachtungspreis in einigen Kolping-Hotels
  • Vergünstigungen in verschiedenen Kolping-Ferienstätten
  • Rabatte auf die Miete oder für Freizeitveranstaltungen in einzelnen Kolping-Jugendwohnheimen
  • Preisnachlässe auf Kurse verschiedener Kolping-Bildungswerke
  • Kostenloser Ehrenamtsnachweis für engagierte Mitglieder zur Dokumentation für Bewerbungsunterlagen
  • Vergünstigungen bei den Workcamps der Kolping-Jugendgemeinschaftsdienste
  • Zuschüsse für Kolpingsfamilien für Veranstaltungen mit Kolpingmitgliedern
  • Jubiläumsgutscheine bei 25-, 50- und 75-jähriger Mitgliedschaft
  • Kostenlose Erstberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch Kolping-Experten
  • Nachfolgende anwaltliche Erstberatung durch einen Anwalt des Bundes katholischer Rechtsanwälte oder Erstberatung in einem anderen Rechtsgebiet zu je 50 Euro
  • Kostenfreie Beratung bei Fragen zur Rente durch die Kolping-Berater

Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden.

Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie uns gerne unterstützen ohne offizielles Mitglied zu werden. Sprechen Sie hierzu einfach mit unseren Vorstandsmitgliedern. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Übrigens gibt es im Kolpingwerk auch die Möglichkeit des "Einmalbeitrags":

Anstatt des jährlichen Mitgliederbeitrages kann man eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes zahlen. Gegen eine einmalige Zahlung von 1800 € erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Dies ist übrigens auch in 3 Jahresraten möglich.

Mit der Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Kapitalerträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied an die Kolpingfamilie und das Kolpingwerk einen Zuschuss. Auch nach Austritt oder Tod des Mitglieds erhält die Kolpingfamilie diesen Zuschuss in der Höhe des gültigen Beitrages weiter. Damit wirkt der Einmalbeitrag dauerhaft und ist zur Nachahmung empfohlen. Fragen Sie doch einfach bei der Vorstandschaft nach, wenn Sie sich für dieses Modell interessieren.
 

Nach oben